29. März 2018 – Das Innovationslabor Hybride Dienstleistungen in der Logistik und die Kooperationsstelle Wissenschaft – Arbeitswelt an der TU Dortmund laden Betriebsräte aus ganz Nordrhein-Westfalen für Dienstag, 15. Mai 2018, zu einem Workshop »Technikentwicklung, Arbeit und Beteiligung« ein. Wissenschaftler vermitteln dabei technologische Innovationen in der Logistik. Im Innovationslabor, das Technische Universität Dortmund und Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML durchführen, wird untersucht, wie die Digitalisierung hybride Dienstleistungen in Logistik und Produktion ermöglicht, wie verantwortliches Handeln von Mensch und Technik gestaltet werden kann und welche Perspektiven die Digitalisierung für bessere Arbeit bietet. Die Veranstaltung findet von 9.45 bis 15.30 Uhr im Fraunhofer IML statt.

Bei einer Führung durch zwei hoch modern ausgestattete Hallen, einem Forschungszentrum und einem Anwendungszentrum, können Zukunftstechnologien (z. B. fahrerlose Transportsysteme, Datenbrillen, Drohnen anhand von Demonstratoren »in Aktion« erlebt und teilweise ausprobiert werden. Auf diese Weise erfolgt im ersten Teil der Veranstaltung eine anschauliche Sensibilisierung für die Reichweite und die möglichen Konsequenzen der Technologieentwicklung (z. B. Beteiligung, Substitution, Ergonomie, Datenschutz, Handlungsspielräumen).

Der zweite Teil des Workshops gibt Gelegenheit zur Diskussion zwischen Betriebsräten, Arbeitswissenschaftlern und Ingenieuren über Gestaltungsoptionen und -anforderungen an Technikentwicklung und Arbeitsorganisation. Er wird eingeleitet durch einen Impulsvortrag, der die vernetzte Wirtschaft als soziotechnisches System begreift und die Schnittstellen von Technik, Mensch und Organisation beleuchtet. Abschließend erfolgt ein Ausblick über die neuen Partizipationsmöglichkeiten von Lernlaboratorien und -fabriken für Beschäftigte und Betriebsräte.

Die Veranstaltung vermittelt erforderliche Kenntnisse für die Tätigkeit der Betriebsräte, der Personalräte, der Mitarbeitervertretungen u. der Schwerbehindertenvertretungen. Teilnahme, Freistellung und Kostenübernahme erfolgen nach § 37 (6) BetrVG, § 42 (5) LPVG, § 46 (6) BPersVG, § 96 (4) SGB IX, § 19 (3) MVG bzw. § 16 MAVO. Interessierte Teilnehmer können sich bis 1. Mai 2018 formlos bei Frau Wroblewski, E-Mail: wroblewski@sfs-dortmund.de, anmelden. Der Workshop ist auf 25 Personen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Rückfragen inhaltlicher Art beantwortet Dr. Ralf Kopp, E-Mail: kopp@sfs-dortmund.de, von der Sozialforschungsstelle.